Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Brand Practice GmbH. Sie sind nur gültig, wenn sie dem Kunden vor Auftragserteilung zur Kenntnis gebracht wurden – also integrierter Bestandteil des Auftrags sind.
2. Schriftform
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.
GRUNDSÄTZE
3. Leistungen von Brand Practice GmbH
Brand Practice GmbH erbringt innerhalb des Workflows eines Auftrags diverse gestalterische, organisatorische und administrative Leistungen. Ausführliche Details dazu sind im SGD Honorarsystem (Berufsverband, Swiss Graphic Designer) ersichtlich. Für zusätzliche Leistungen, insbesondere in den Bereichen Text, Fotografie sowie Produkt und Formgestaltung, arbeitet Brand Practice GmbH nach den Richtlinien der einschlägigen Berufsverbände.
4. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
Brand Practice GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Brand Practice GmbH verpflichtet sich, anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.
5. Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen von Brand Practice GmbH geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw.) gehören Brand Practice GmbH. Brand Practice GmbH kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von Brand Practice GmbH nicht berechtigt ist, die betreffenden Werke zu verwenden und/oder Änderungen
– insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen
– vorzunehmen.
Brand Practice GmbH ist berechtigt, seine Urheberschaft an den von ihm geschaffenen Werken in einer von ihm zu bestimmenden Form zu bezeichnen.
6. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang
Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch Brand Practice GmbH geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von Brand Practice GmbH geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich und geografisch unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten neu verhandeln. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von Brand Practice GmbH einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen.
7. Widerrechtliche Nutzung
Die widerrechtliche Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks von Brand Practice GmbH verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von CHF 10 000.–.Die Geltendmachung eines Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
8. Gewährleistung
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann Brand Practice GmbH ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten dennoch Rechte Dritter verletzt werden, hält der Aufraggeber Brand Practice GmbH in jeder Hinsicht schadlos.
9. Externe Zulieferung
Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst Brand Practice GmbH Leistungen Dritter, die er für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung reproduktionsreifer Vorlagen benötigt. Für diese Drittarbeiten muss eine Offerte vorliegen, die durch den Auftraggeber vorgängig abgenommen werden muss.
10. Aufbewahren von Unterlagen
Brand Practice GmbH ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an seinem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist Brand Practice GmbH ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollen Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren. Bei umfangreichen Arbeiten können von Brand Practice GmbH die Speichermedien anteilsmässig verrechnet werden.
11. Wettbewerbe
Konkurrenzpräsentationen Brand Practice GmbH beteiligen sich an:
a. Wettbewerben, die dem SGD-Wettbewerbsreglement entsprechen,
b. Konkurrenzpräsentationen, die für alle Teilnehmenden gleichlautende, schriftlich niedergelegte Bedingungen aufweisen. Die Teilnehmenden müssen allen namentlich bekannt sein. Die Entschädigung muss für alle Teilnehmenden identisch sein.
12. Einzelpräsentationen
Entschädigungen für Einzelpräsentationen werden vor Arbeitsbeginn abgesprochen.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des SGD Honorarsystems.
13. Belegexemplare
Von allen produzierten Arbeiten – darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen – sind Brand Practice GmbH unaufgefordert 5 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Zahl) zu überlassen. Brand Practice GmbH steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeiten zu verwenden und zu veröffentlichen.
HONORAR
14. Auftragsvorbesprechung
In der Regel ist die erste Besprechung für einen Gestaltungsauftrag kostenfrei.
15. Richtofferte und Honorarabrechnung
für Gestaltungsaufträge Grundlage für die Richtofferte und die Honorarabrechnung ist das SGD Honorarsystem. Das Honorar von Brand Practice GmbH richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem individuellen Stundenansatz für die einzelnen Leistungen. Die Abgabe einer schriftlichen, individuellen Richtofferte wird in jedem Fall empfohlen. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird dem Auftraggeber von Brand Practice GmbH rechtzeitig bekannt gegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.
16. Reduktion oder Annullierung des Auftrags
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat Brand Practice GmbH Anrecht auf :
a. Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis),
b. Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter,
c. Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden. Darüber hinaus hat Brand Practice GmbH das Recht, bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei Brand Practice GmbH
17. Abrechnung
Brand Practice GmbH hat die Abrechnung auf der Grundlage der Richtofferte und der erfolgten Leistungen vorzunehmen.
18. Zahlungsbestimmungen
Nach Beendigung des Auftrags stellt Brand Practice GmbH Rechnung, welche innert 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen ist, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat Brand Practice GmbH Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.
19. Berater- und Vermittlungskommissionen
Berater und Vermittlungskommissionen im Zusammenhang mit dem Einholen von Offerten, der Auftragserteilung und Rechnungskontrolle erhält grundsätzlich Brand Practice GmbH. Sie sind dem Auftraggeber weiterzugeben, wenn Brand Practice GmbH seine Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung der Produktion dem Auftraggeber in Rechnung stellt.
20. Honorarstreitigkeiten
Sowohl dem Auftraggeber wie auch Brand Practice GmbH steht zur Überprüfung von beanstandeten Forderungen und zur Beurteilung von Honorarstreitigkeiten die Rechtsberatung SGD zur Verfügung.
RECHTLICHES
21. Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Brand Practice GmbH unterstehen Schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen von Brand Practice GmbH nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.
22. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Brand Practice GmbH.